Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) wies im letzten Jahr ausdrücklich darauf hin: „Das Fahrrad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs.“ Außerdem stellte auch die Rechtsprechung zu §2 StVO Abs. 1+4 kürzlich wieder klar: Das Fahrrad ist ein Fahrzeug und gehört somit grundsätzlich auf die Fahrbahn, von reinen Kraftfahrstraßen und anderen Ausnahmen abgesehen, wie z.B. einem Pflichtradweg mit blauem Schild, oder generell von Kindern bis 8 Jahren, die auf dem Rad den Gehweg sogar benutzen müssen (§2 Abs.6 StVO), plus einer Aufsichtsperson auf dem Rad (nicht E-Bike), die begleitend auf dem Gehweg mitfahren darf. Das Fahrrad ist somit auf der Fahrbahn zum Auto oder Motorrad als Verkehrsmittel grundsätzlich gleichberechtigt, mit wenigen Besonderheiten wie z.B. einer höheren Schutzbedürftigkeit.
Und hier ist auch mal ein Kompliment an die überragende Mehrheit der GriesheimerInnen zu machen: Viele Griesheimer RadfahrerInnen und AutofahrerInnen praktizieren dies bereits vorbildlich, sind über ihre Rechte und Pflichten gut bis sehr gut informiert, respektieren die Rechte anderer, halten vorbildlich Abstand, gewähren Vorfahrt und bedanken sich freundlich. Genau in dieser Richtung stellt sich die IFFG ein Miteinander von Verkehrsteilnehmenden auf dem Fahrrad, im Auto und zu Fuß vor. Wobei jede/r auch mal Fehler macht, dann kann man sich auch mal entschuldigen.
Dennoch gibt es immer noch eine erschreckende Zahl Autofahrende, die sich mit der Gleichberechtigung der Fahrräder auf der Straße offenbar so schwer tun wie etwa noch vor hundert Jahren viele rückschrittliche Männer mit der Gleichberechtigung der Frau, und sei es auch nur mit dem Frauenwahlrecht in diesem Lande, das heute ja völlig selbstverständlich ist. Es sind nun mal diese Autofahrenden, die immer wieder schreiende Ungerechtigkeiten oder schockierende Gefährdungen im Straßenverkehr schaffen. Weil sie anscheinend noch nicht ganz verstanden haben, was die wirklich aktuellen Regeln sind. Das muss auch gar nicht böser Wille der Autofahrenden sein, sondern kann auch einfach Unkenntnis oder schlechte Erfahrung mit einzelnen ebenfalls rücksichtslosen Radfahrenden sein, die dann jedoch ungerechterweise zum allgemeinen Feindbild „Radfahrer sind alle böse“ hochgekocht wird.
Diese grundsätzliche Gleichberechtigung auf der Fahrbahn heißt auch keineswegs, dass Radfahrende – genauso wie Autofahrende – etwa alles richtig machen würden und deshalb nicht etwa sachlich kritisiert werden dürften. Sachliche Kritik, die zutrifft, muss jede/r akzeptieren können, egal ob im Auto oder zu Fuß oder auf dem Rad. Wo Radfahrende etwas falsch machen, z.B. Fahren ohne Licht bei Dunkelheit, hat das natürlich Kritik (und ggfs. auch Ahndung) verdient. Wo Radfahrende z.B. auf einem Gehweg fahren, der nicht für den Radverkehr freigegeben ist (das gilt auch für Opas und Omas), natürlich auch. Dieses Verbot gilt selbstverständlich auch für Lastenräder mit Kindertransport, die haben auf einem reinen Gehweg auch nichts verloren. Die einzige Ausnahme sind Kinder unter 8 Jahren auf dem Rad, die sogar auf dem Gehweg fahren müssen, plus einer erwachsenen Begleitperson. Aber auch die müssen ihre Geschwindigkeit begegnenden Fußgängern anpassen und sollten möglichst niemanden gefährden.
Doch zur Fairness gehört auch, dass man Gleichberechtigung anerkennt, dass man nicht nur die völlig zu Recht kritisierten Fahrrad-Rowdies, sondern auch die überragende Mehrheit der freundlichen RadfahrerInnen wahrnimmt, die sich – genau wie die freundlichen AutofahrerInnen, überraschend gut an die Regeln der StVO halten und freundlich aufeinander Rücksicht nehmen. Feindbilder helfen nicht.
Zu sagen: „Radfahrende sind mit Autofahrenden gleichberechtigt“, heißt übrigens nicht: „Du bist als Autofahrender mein Feind.“ Sondern es heißt einfach nur: „Wir sind auf der Fahrbahn im Auto und auf dem Rad grundsätzlich gleichberechtigt, respektieren gegenseitige Rechte und nehmen aufeinander Rücksicht, damit niemand zu Schaden kommt.“ Genau das wünscht sich die IFFG für Griesheim!
Eine gute Broschüre des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) im Look eines kleinen Langenscheidt-Wörterbuchs kann dabei helfen, auf beiden Seiten Irrtümer aufzuklären und Vorurteile abzubauen. Da werden sowohl Radfahrer als auch Autofahrer mal treffend satirisch durch den Kakao gezogen und dann auf den Boden der tatsächlichen Rechtslage zurück geführt. Die PDF-Ausgabe ist topaktuell, Stand Mai 2020, also gemäß aktueller StVO: Langenscheidt PKW-Fahrrad, Fahrrad-PKW. Für mehr Verständnis. Hier der Downloadlink. Viel Spaß beim Lesen und Schmunzeln!