IFFG lädt alle Griesheimer Institutionen und Gruppen zum Stadtradeln 2024 ein

Griesheimer Firmen, Praxen, Händler, Kirchen, Vereine, Stadtverwaltung und Kommunalregierung sind aufgerufen als neue Teams eigene Rad-Kilometer zu erfassen

Vom 7. bis 27. September findet in Griesheim wieder das Stadtradeln 2024 statt, in welchem alle im Alltag mit dem Rad gefahrenen Kilometer auf der Stadtradeln.de-Website für Griesheim verbucht werden können. Die Initiative FahrradFreundliches Griesheim (IFFG) lädt diesmal alle Griesheimer Institutionen, Gruppierungen, einschließlich Stadtparlament und Stadtverwaltung, herzlich dazu ein, im ganz alltäglich Verkehr neuen und zugleich fairen Sportsgeist zu zeigen und in dieser Zeit selbst gefahrene Radkilometer per App zu tracken oder einfach nachträglich manuell einzutragen.

Im letzten Jahr schrieb der TuS Griesheim in einer Pressemitteilung ein sehr treffendes Plädoyer dafür, das Stadtradeln als Gelegenheit zu nutzen „gemeinsam, und jeder für sich, das Mobilitätsverhalten zu überdenken. Oft stellt sich heraus, dass gerade für kurze Strecken das Fahrrad die … günstigere, gesündere und angenehmste Alternative zum Auto ist“.

Das hätten wir als IFFG nicht besser auf den Punkt bringen können als der TuS. Denn es geht beim Stadtradeln gerade darum, neue positive Veränderungen des Mobilitätsverhaltens zu schaffen. Dieses Ziel wird jedoch nicht dadurch erreicht, dass die immer Gleichen versuchen noch mehr Kilometer auf dem Rad fahren, sondern indem ganz neue Teams hinzu kommen, die gemeinsam den inneren Schweinehund besiegen, der doch immer Tausend Gründe findet, auch auf Kurzstrecken ohne schwere Lasten doch wieder nur ins Auto zu steigen. Den Weg zum Bäcker, zur Schule oder zum Sportverein kann doch fast jeder mit dem Rad schaffen.

Deshalb hat sich die IFFG nach fünf Jahren engagierter Teilnahme entschieden, in diesem Jahr einmal bewusst kein eigenes Team aufzustellen, sondern anderen tollen Stadtradeln-Teams mehr Raum zu geben, zum Beispiel dem Team des TuS, der dieses Jahr sein 125-jähriges Jubiläum feiert und 125 Radelnde sucht. 

2023 hat das Stadtradeln-Team der IFFG mit Platz 2 gleich nach der Gerhart-Hauptmann-Schule (GHS) sein bisher bestes Stadtradeln-Ergebnis erzielt und war somit erstmals das beste nichtschulische Griesheimer Team. Die IFFG gratuliert dem Team der GHS (Platz 1) und der Hausarztpraxis Dr. Keller (Platz 3) zu ihren ebenfalls großartigen Leistungen!

Besonderen Respekt würde es zum Beispiel verdienen, wenn diesmal neue starke Stadtradeln-Teams auch aus der Griesheimer Stadtverwaltung und den beiden Regierungsfraktionen im Griesheimer Stadtparlament und Magistrat dazu kämen, die ganz unabhängig vom Parteibuch mit gutem Beispiel voranradeln und die Stadtradeln-Kampagne der eigenen Stadt auch selbst aktiv unterstützen. Kostengünstiger und schneller ist ein starker eigener Beitrag der Stadt Griesheim zum Klimaschutz kaum zu haben. 

Ebenso ist das Stadtradeln eine sehr gute Gelegenheit für alle Griesheimer Arbeitgeber, Praxen, Händler, Religionsgemeinschaften und Vereine, ihre Mitarbeiter, Kunden oder Mitglieder zu ermuntern neue eigene starke Stadtradeln-Teams zu bilden und sich damit auf denkbar kosteneffiziente Weise als nachhaltig handelnde Institution oder Gruppe zu zeigen. Neue Teams können noch bis 27.9. auf stadtradeln.de angemeldet und alle seit 7.9. gefahrenen Kilometer nachgetragen werden.

Eine Anregung möchte die IFFG dem Stadtradeln diesmal gerne mitgeben: Zum guten Sportsgeist gehört es dazu, dass eine Kommune, die zu einem öffentlichen Wettbewerb aufruft, nach Abschluss desselben die Gewinner benennt, ihnen gratuliert und ihre Leistungen wertschätzt und feiert. Eine Pressemitteilung zu den jährlichen Gewinnern des Stadtradeln Griesheim auf der Homepage der Stadt und in den Zeitungen und eine Siegerurkunde für die drei besten Teams sind doch eine tolle Gelegenheit, den Griesheimer Leistungen beim Stadtradeln öffentlichkeitswirksam Anerkennung zu zeigen. 

Die Städte Darmstadt, Mühltal, Mörfelden-Walldorf, Egelsbach, Hofheim, Flörsheim, Heusenstamm, Frankfurt/M., Wiesbaden, Mainz, Alzey, ja sogar die hessische Autostadt Rüsselsheim, gehen da bereits mit gutem Beispiel voran. In Griesheim hat es das zuletzt noch für das Stadtradeln 2018 und 2019 gegeben. Eine sehr gute Tradition, die es sich lohnen würde endlich wieder fortzusetzen und die drei besten Griesheimer Teams auch beim jährlichen Stadtradeln gemeinsam zu feiern!

Mehr Infos:

Stadtradeln-Info der Stadt Griesheim: griesheim.de

Allgemeine Infos und Anmeldung: stadtradeln.de/griesheim

Stadtradeln 2023 im Team der IFFG für ein fahrradfreundlicheres Griesheim

Pressemeldung: Die Initaitve FarradFreundliches Griesheim lädt mit offenem Stadtradeln-Team ab sofort bis zum 14.7.2023 zum Zeichen setzen für mehr Radverkehr ein.


Jetzt im Team der Initiative FahrradFreundliches Griesheim bei stadtradeln.de anmelden – Bitte hier klicken

Soeben hat die dreiwöchige Stadtradeln-Kampagne 2023 der Stadt Griesheim, als Mitglied des Städtenetzwerks Klima-Bündnis, begonnen. Bereits zum fünften Mal ist auch die Initiative FahrradFreundliches Griesheim (IFFG) als ein für alle offenes Team dabei. Ziel des Teams ist, mit den in Alltag und Freizeit geradelten Kilometern ein Signal für mehr Attraktivität, Sicherheit und Raum für das Radfahren in Griesheim als besonders nachhaltiger Verkehrsart zu setzen.

„Griesheim bietet mit seinen kurzen Wegen ohne jegliche Steigungen optimale Voraussetzungen für das Radfahren. Jedoch fehlt es an sicherer und gut vernetzender Radinfrastruktur, damit alle Radfahrenden, auch Kinder und ältere Mitbürger*innen, das Fahrrad gerne und oft nutzen“ unterstreicht Heike Erb-Schyguda, Team-Captain des Stadtradeln-Teams der Initiative. Bei der bisherigen Umsetzung des 2020 beschlossenen Radverkehrskonzepts sieht die Initiative noch kaum Verbesserungen hin zur Gleichberechtigung der Verkehrsarten. Deshalb brauche es Gleichgesinnte, die mit Nachdruck und langem Atem die Beseitigung dieser Missstände in Griesheim einfordern.

„Mit unseren rund zwanzig Abstand-macht-sicher-Bannern, die sogar von der Stadt Griesheim mitgetragen und von namhaften Verkehrsverbänden wie ADFC und VCD unterstützt wurden, konnten wir in den Griesheimer Wohngebieten bereits zu einer wachsenden Sensibilität für den gesetzlichen Mindestüberholabstand von 1,50m und den Dooring-Abstand Radfahrender zu parkenden Autos zur Prävention von Türöffnungsunfällen beitragen“, ergänzt Martin Wiediger, Koordinator der IFFG. Allerdings, so fährt er fort: „Auf der B26 in Griesheims Innenstadt, auf den wenigen und engen Fuß- und Radwegen und auf typischen Einkaufs-, Pendler-, Kita- und Schulwegen muss noch viel verbessert werden, damit mehr Griesheimer*innen öfter oder ganz aufs Rad umsteigen und so den PKW-Verkehrsdruck auch zu Stoßzeiten spürbar reduzieren.“ Stadtradeln bietet eine gute Möglichkeit, die zunehmende Bedeutung des Radverkehrs mit selbst gefahrenen Kilometern zu untermauern.

Wer mit der Teilnahme am Stadtradeln auch ein Zeichen für eine fahrradfreundlichere Gestaltung der Griesheimer Verkehrsräume an die Stadt Griesheim, den Landkreis und den Bund als Betreiber der B26 in Griesheim senden möchte, ist im Stadtradeln-Team der Initiative FahrradFreundliches Griesheim ab sofort bis zum 14. Juli herzlich willkommen. Alle seit dem 24. Juni bereits gefahrenen Kilometer können noch eingetragen werden.

Beim Team der IFFG können alle Griesheimer*innen mitmachen – so geht’s:

      1. Den grünen Button oben oder unten anklicken. (Oder folgenden Link eingeben: STADTRADELN – Griesheim)
      2. Wer zum ersten Mal beim Stadtradeln mitmacht: Neu registrieren. Wer schon mal mitgemacht hat: Account reaktivieren.
      3. Die Kommune Griesheim und dort das Team Initiative FahrradFreundliches Griesheim in der Team-Liste auswählen und dem Team beitreten.
      4. Registrierung in der Bestätigungs-E-Mail abschließen.
      5. Ab jetzt alle ab dem 24.6. bis zum 15.7. geradelten Fahrten und Kilometer einfach täglich eintragen. Am bequemsten funktioniert das mit der Stadtradeln-App, in der direkt alle Strecken getrackt werden. Man kann aber auch alle oder einzelne Fahrten und Kilometer einfach manuell im km-Buch eintragen.
    1.  
    2. Praxistipp: Nach der Registrierung am besten gleich die Stadtradeln-App auf eurem Smartphone (iOS oder Android) installieren und per GPS eure Fahrten live protokollieren. Und falls doch mal ein Verbindungsproblem auftaucht und nicht alle Kilometer erfasst wurden, könnt ihr in eurem Account fehlende Kilometer und Fahrten jederzeit in eurem km-Buch von Hand nachtragen.

Danke für eure Unterstützung! Viel Spaß und allzeit gute Fahrt!


Jetzt im Team der Initiative FahrradFreundliches Griesheim bei stadtradeln.de anmelden – Bitte hier klicken

IFFG setzt sich erfolgreich für Gehwege zur Kita Raiffeisenstraße ein

Die Kita Raiffeisenstraße wurde in Griesheim 2015 eröffnet. Noch sechs Jahre danach besaß die offizielle Zufahrt über die Raiffeisenstraße im Abschnitt nördlich des Nordrings zur Kita hin nicht nur keinen Radweg, sondern auch keinen Fußweg! Das heißt Fußgänger (Tempo 6) und Kleinkinder auf dem Laufrad oder Kinderrad in Begleitung ihrer zu Recht besorgten radfahrenden Eltern (ca. Tempo 6 bis 25) mussten sich dort mit LKWs, Lieferwagen und SUVs einen gemeinsamen Straßenraum (Tempo 50) teilen! Das muss man sich als Eltern eines Kita-Kindes mal richtig auf der Zunge zergehen lassen. 
 
Das heißt auch ganz praktisch: Bei am Straßenrand abgestellten Fahrzeugen mussten auch diese Kinder mitten auf die Straße ausscheren um an den parkenden Fahrzeigen vorbei zu kommen! Dies stellte eindeutig eine beträchtlich erhöhte Gefahrenlage für Kitakinder und ihre Eltern dar, die unzumutbar ist. Die Fotos in diesem Artikel veranschaulichen die Situation morgens zwischen 8 Uhr und 8:30 Uhr (Teil der Kita-Bringzeit).

Ein Handlungsbedarf wurde vom Griesheimer Ordnungsamt jedoch bis März letzten Jahres nicht gesehen. Zwar hörte man immer wieder, dass ein Gehweg geplant sei, doch Pläne sind geduldig, das kann dauern. Erhöhte Sicherheit für die besonders schutzbedürftigen Kleinsten einer Kita ist jedoch aus Sicht der IFFG unverzüglich herzustellen.

Dies wäre auf dem Wege der Beschliderung am schnellsten zu erreichen gewesen. Dazu fehlt bis heute ein Hinweisschild an der Einbiegung vom Nordring in die Raiffeisenstraße, dass sich hier eine Kita befindet, womit dort im Gewerbegebiet natürlich keiner rechnet. Zweitens Tempo 30 oder besser noch – wie vor vielen anderen Kitas – kinderfreundlich ein verkehrsberuhigter Bereich. Doch schon die Reduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 wurde abgelehnt mit dem Hinweis auf ein Gewerbegebiet. Was kümmern da schon 120 kleine Kinder, die den Weg von oder zu ihrer Kita in Begleitung auch mal mit eigenen Füßen zurück legen wollen?
 
Doch beim Gehwegbau hat sich endlich etwas getan: Stadtrat Matthias Hoss war im März 2021 dazu bereit, sich zusammen mit Martin Wiediger von der IFFG die Lage in der Raiffeisenstraße vor der Kita einmal eingehend mit eigenen Augen anzusehen und erklären zu lassen. Danach trug er das Anliegen im Magistrat dem Bürgermeister und den weiteren Stadträtinnen und Stadträten vor, mit Erfolg.
 
Durch den Einsatz der IFFG für einen Gehweg ab dem Nordring bis zur Kita bei einem Magistratsmitglied der Stadt Griesheim wurde endlich ein Gehweg in Mindestregelbreite von 2,50m auf der Kita-Seite zugesagt und innerhalb von 16 Monaten auch erstellt. Mehr als sieben Jahre nach ihrer Eröffnung hat die Kita Raiffeisenstraße somit endlich einen Gehweg erhalten, auf dem Kinder und Eltern auch sicher zu Fuß gehen oder mit dem Rad zur Kita fahren können.

IFFG erreicht 20 begehrte Kinder-Fahrradparkplätze vor der Kita Luthergemeinde Griesheim

Kinder haben eine natürlichen Bewegungsdrang. Wenn ihre Eltern Rad fahren, dann möchten sie das gerne auch erlernen und ein Kinderrad benutzen um gemeinsam mit den Eltern Ziele in der näheren Umgebung zu erreichen.

Ein typisches tägliches Fahrtziel für Kita-Kinder ist natürlich ihre eigene Kita. Doch wo können sie die immer teurer werdenden Kinderfahrräder vor der Kita diebstahlsicher anschließen? Vor vielen Griesheimer Kitas gibt es leider noch keine guten und kinderfreundlichen Kinder-Fahrradparkplätze. Wie der viel zu enge Fahrradständer des Kindergartens aussah sieht man hier:

Im Januar 2020 wandte sich Martin Wiediger als Papa eines Kita-Kindes und IFFG-Unterstützer erstmals an den Kirchenvorstand der Luthergemeinde mit dem Anliegen, die engen Felgenkiller am Gemeindehaus, an der Kirchmauer und vor dem Luther-Kindergarten durch geräumige, einladende und zum sicheren Anschließen gut geeignete neue Fahrradparker von einem regionalen Hersteller zu ersetzen. Besonders Bernd Maul und Pfarrer Tomas Herrmann ließen sich sehr bald für die gute Idee gewinnen und haben sich im Kirchenvorstand dafür eingesetzt, die Idee in die Tat umzusetzen. Mit Erfolg: Bereits im August 2020 wurden im Hof des Gemeindehauses 16 und im Kirchhof der Lutherkirche 20 und moderne geräumige Fahrradparklätze installiert (siehe Foto).

Die Kinder des Kindergartens mussten sich noch etwas länger gedulden. Doch im Dezember 2021 war es endlich so weit: Der neue geräumige Fahrradparkplatz für 20 Kinder-Fahrräder wurde gegenüber dem Eingang des Luther-Kindergartens fertig aufgebaut. Er zeigt den Kindern: Hier ist Platz für euer Kinderfahrrad, ihr seid hier auch als mit euren Eltern zur Kita radelnde Kinder willkommen!

Schon bald mehrten sich die Kinder-Fahrräder, die dort abgestellt werden und zeigten: Kinder möchten auch selbst Wege mit dem Kinder-Fahrrad zurücklegen und so ihre Selbstwirksamkeit auch auf öffentlichen Wegen in Begleitung der Eltern selbst „erfahren“. Je früher die Verkehrserziehung beginnt, umso besser lernt das Kind von seinen Eltern. Diese Zeit ist gemeinsam aktiv verbrachte Zeit von Eltern und Kind und Kompetenzerwerb der Kinder im Straßenverkehr von Anfang an. Wie das folgende Foto zeigt, gilt das sogar an einem Regentag!

Ein großer Dank geht hiermit an den Kirchenvorstand der Luthergemeinde – und an alle Eltern von Kita-Kindern des Kindergarten Luthergemeinde, die ihrem Kind ermöglichen gemeinsam mit dem Rad zur Kita zu fahren! Da könnte sich noch so manche andere städtische oder kirchliche Kita eine Scheibe davon abschneiden. Das Bewusstsein für den Wunsch und die Lernfähigkeit der Kinder schon ab dem Kita-Alter mit ihren Eltern Rad zu fahren ist jedenfalls klar im Aufwind!

Chaussee-by-Bike-Shopping-Day in Griesheim!

Liebe fahrradfreundliche Griesheimer*innen, der Griesheimer Einzelhandel freut sich bestimmt, wenn ihr, statt online shoppen, heute aufs Rad steigt und auf der Leuschner im Innenstadtbereich einfach mal einen Chaussee-by-Bike-Shopping-Day in Griesheim macht! Ihr unterstützt damit die Griesheimer Einzelhändler und zeigt zugleich, dass Radverkehr und Autoverkehr auf der Wilhelm-Leuschner-Straße im gesamten Griesheimer Innenstadtbereich gleichberechtigt sind.

Wichtig: Bitte nehmt besonders Rücksicht auf Fußgänger und fahrt möglichst auf der Straße, denn das Fahrrad ist laut StVZO ein Straßenfahrzeug! Fahrt zügig, umsichtig, vorsichtig und haltet auch zu parkenden Autos den Dooring-Abstand von mind. 1,2 Meter ein.

Beachtet für die Südseite der Chaussee außerdem folgendes:

Erstens, dass es auf der Südseite der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Hahlgartenstraße und Schillerstraße keine Gehwege und auch keine Fußgängerzone mit „Radfahrer frei“ (= Schritttempo) gibt, dass dort also nur Kinder bis 10 Jahren und ggfs. eine erwachsene Begleitperson auf dem Gehweg fahren dürfen, alle anderen nicht! Das geht nur auf der Nordseite und nur dort, wo es per Schild ausgewiesen ist.

Zweitens, dass der Seitenstreifen (durchgezogene Linie) kein Radweg ist, aber mit dem Rad benutzt werden kann, solange man dort nicht durch eine gefährliche Dooringzone fahren würde, (ggfs. erforderlichen „Spurwechsel“ bitte durch Schulterblick und Handzeichen rechtzeitig anzeigen).

Drittens, dass der Schutzstreifen (gestrichelte Linie) hingegen mit dem Rad genutzt werden sollte, man die gestrichelte Linie aber bei Bedarf (z.B. Fahrradanhänger, Lastenrad, Dooring-Zone) sehr wohl überschreiten darf.

Somit besteht auf der gesamten Chaussee durch Griesheim rechtlich gesehen gleichberechtigter Mischverkehr von Radverkehr und KfZ-Verkehr in einer gemeinsamen Spur. Auch ein Schutzstreifen zählt rechtlich weiterhin zum Mischverkehr, auch der Überholabstand von 1,5 Meter gilt jederzeit. Bleibt dennoch möglichst ruhig, auch wenn euch Autofahrende auf den Seitenstreifen in die Dooringzonen pressen wollen. Sie schaden sich selbst, denn je mehr sie es tun und euch nicht gleichberechtigt respektieren, umso wahrscheinlicher wird Tempo 30 für alle in diesem Bereich. Denn auch Kinder ab 10 Jahren, die ja laut StVO auf der Straße fahren müssen, sollen dort sicher und unfallfrei mitfahren und shoppen können!

Dann viel Spaß beim Shoppen auf unserer Griesemer Chaussee!

„Fahrradfahren in Griesheim Teil 2“ im Griesheimer Treffpunkt Nr. 6/2021: IFFG-Anregungen zu Dooring-Zonen, Shopping-Radwegen, Fahrradparken, Kindern auf dem Rad, zu schmalen Fußwegen als „Radweg“?

Die Zeitschrift Griesheimer Treffpunkt hat erstmals ein Interview mit einem IFFG-Aktiven über Lust und Frust des Radfahrens in Griesheim geführt. Im neuen Heft 6/2021 ist nun Teil 2 erschienen. Zu den Themen zählen:

    • gute Fahrradabstellanlagen in Griesheim
    • ein Feedback zur Abstand-Aktion von IFFG und Stadt Griesheim
    • die Idee von Shopping-Radwegen um das Einkaufen per Rad in Griesheim sicherer und attraktiver zu machen (auch im Zentrum auf der Südseite der Wilhelm-Leuschner-Str. und in der Feldstraße am Nordring)
    • die bundesweit innovative Dooring-Zonen-Markierung der Stadt Offenbach
    • u.v.m..

   Hier gibt es das Heft als PDF zum Download oder online lesen. Viel Spaß beim Lesen!

Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt der Rechte des Anderen sind das A und O im Straßenverkehr. Im Auto, auf dem Fahrrad und auch zu Fuß. Ein IFFG Plädoyer.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) wies im letzten Jahr ausdrücklich darauf hin: „Das Fahrrad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs.“ Außerdem stellte auch die Rechtsprechung zu §2 StVO Abs. 1+4 kürzlich wieder klar: Das Fahrrad ist ein Fahrzeug und gehört somit grundsätzlich auf die Fahrbahn, von reinen Kraftfahrstraßen und anderen Ausnahmen abgesehen, wie z.B. einem Pflichtradweg mit blauem Schild, oder generell von Kindern bis 8 Jahren, die auf dem Rad den Gehweg sogar benutzen müssen (§2 Abs.6 StVO), plus einer Aufsichtsperson auf dem Rad (nicht E-Bike), die begleitend auf dem Gehweg mitfahren darf. Das Fahrrad ist somit auf der Fahrbahn zum Auto oder Motorrad als Verkehrsmittel grundsätzlich gleichberechtigt, mit wenigen Besonderheiten wie z.B. einer höheren Schutzbedürftigkeit.

Und hier ist auch mal ein Kompliment an die überragende Mehrheit der GriesheimerInnen zu machen: Viele Griesheimer RadfahrerInnen und AutofahrerInnen praktizieren dies bereits vorbildlich, sind über ihre Rechte und Pflichten gut bis sehr gut informiert, respektieren die Rechte anderer, halten vorbildlich Abstand, gewähren Vorfahrt und bedanken sich freundlich. Genau in dieser Richtung stellt sich die IFFG ein Miteinander von Verkehrsteilnehmenden auf dem Fahrrad, im Auto und zu Fuß vor. Wobei jede/r auch mal Fehler macht, dann kann man sich auch mal entschuldigen.

Dennoch gibt es immer noch eine erschreckende Zahl Autofahrende, die sich mit der Gleichberechtigung der Fahrräder auf der Straße offenbar so schwer tun wie etwa noch vor hundert Jahren viele rückschrittliche Männer mit der Gleichberechtigung der Frau, und sei es auch nur mit dem Frauenwahlrecht in diesem Lande, das heute ja völlig selbstverständlich ist. Es sind nun mal diese Autofahrenden, die immer wieder schreiende Ungerechtigkeiten oder schockierende Gefährdungen im Straßenverkehr schaffen. Weil sie anscheinend noch nicht ganz verstanden haben, was die wirklich aktuellen Regeln sind. Das muss auch gar nicht böser Wille der Autofahrenden sein, sondern kann auch einfach Unkenntnis oder schlechte Erfahrung mit einzelnen ebenfalls rücksichtslosen Radfahrenden sein, die dann jedoch ungerechterweise zum allgemeinen Feindbild „Radfahrer sind alle böse“ hochgekocht wird.

Diese grundsätzliche Gleichberechtigung auf der Fahrbahn heißt auch keineswegs, dass Radfahrende – genauso wie Autofahrende – etwa alles richtig machen würden und deshalb nicht etwa sachlich kritisiert werden dürften. Sachliche Kritik, die zutrifft, muss jede/r akzeptieren können, egal ob im Auto oder zu Fuß oder auf dem Rad. Wo Radfahrende etwas falsch machen, z.B. Fahren ohne Licht bei Dunkelheit, hat das natürlich Kritik (und ggfs. auch Ahndung) verdient. Wo Radfahrende z.B. auf einem Gehweg fahren, der nicht für den Radverkehr freigegeben ist (das gilt auch für Opas und Omas), natürlich auch. Dieses Verbot gilt selbstverständlich auch für Lastenräder mit Kindertransport, die haben auf einem reinen Gehweg auch nichts verloren. Die einzige Ausnahme sind Kinder unter 8 Jahren auf dem Rad, die sogar auf dem Gehweg fahren müssen, plus einer erwachsenen Begleitperson. Aber auch die müssen ihre Geschwindigkeit begegnenden Fußgängern anpassen und sollten möglichst niemanden gefährden.

Doch zur Fairness gehört auch, dass man Gleichberechtigung anerkennt, dass man nicht nur die völlig zu Recht kritisierten Fahrrad-Rowdies, sondern auch die überragende Mehrheit der freundlichen RadfahrerInnen wahrnimmt, die sich – genau wie die freundlichen AutofahrerInnen, überraschend gut an die Regeln der StVO halten und freundlich aufeinander Rücksicht nehmen. Feindbilder helfen nicht.

Zu sagen: „Radfahrende sind mit Autofahrenden gleichberechtigt“, heißt übrigens nicht: „Du bist als Autofahrender mein Feind.“ Sondern es heißt einfach nur: „Wir sind auf der Fahrbahn im Auto und auf dem Rad grundsätzlich gleichberechtigt, respektieren gegenseitige Rechte und nehmen aufeinander Rücksicht, damit niemand zu Schaden kommt.“ Genau das wünscht sich die IFFG für Griesheim!

Eine gute Broschüre des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) im Look eines kleinen Langenscheidt-Wörterbuchs kann dabei helfen, auf beiden Seiten Irrtümer aufzuklären und Vorurteile abzubauen. Da werden sowohl Radfahrer als auch Autofahrer mal treffend satirisch durch den Kakao gezogen und dann auf den Boden der tatsächlichen Rechtslage zurück geführt. Die PDF-Ausgabe ist topaktuell, Stand Mai 2020, also gemäß aktueller StVO: Langenscheidt PKW-Fahrrad, Fahrrad-PKW. Für mehr Verständnis. Hier der Downloadlink. Viel Spaß beim Lesen und Schmunzeln!

Dooring-Unfallprävention: 10 Gründe warum 1,2 Meter Abstand zu parkenden Autos für Radfahrende notwendig sind

1. Dooring: Pflicht zur Unfall-Prävention (Rechtsprechung zur StVO)

Eines der wohl meistzitierten Gerichtsurteile für den Dooring-Abstand vom Landgericht Berlin definiert bisher am klarsten eine Pflicht des Radfahrers zur Dooring-Unfall-Prävention:

Daraus folgt: Ein Abstand, der noch innerhalb der üblichen Türöffnungszone (Dooringzone) verbleibt, ist zur wirksamen Unfallprävention faktisch nicht ausreichend. Die Dooring-Zone sollte daher von Radfahrenden nicht befahren werden. Dies gilt unabhängig von der Frage einer eventuellen Mitschuld des Radfahrers, in welcher sich die Gerichte hingegen eher uneinig sind.

2. Dooring: Abwendung einer Mitschuld (Rechtsprechung zur StVO)

Laut einem Urteil des OLG Jena (Az. 5 U 596/06) von 2008 wurde ein Radfahrer zu 35% Mitverschulden verurteilt, weil bei einer Kollision mit einer sich öffnenden Autotür laut Gutachten nur 80-90 Zentimeter Abstand vom parkenden Auto hielt und dies nicht ausreiche!

Da Radfahrende technisch keine Möglichkeit haben, ihren Seitenabstand während der Fahrt zu messen, kann bereits aus rechtlichen Gründen nicht mehr empfohlen werden, nur mindestens 1 Meter Abstand zu halten, weil sie sich sonst immer haarscharf an der Mitschuldgrenze bewegen würden. (Vgl. 6. ADFC)

3. Dooring-Abstand: Recht auf körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz, StVO, VwV-StVO)

Trotz der Klarheit der o.g. Rechtsprechung gibt es immer wieder Stimmen, die behaupten, ein solcher zur Dooring-Unfallprävention notwendiger Abstand verletze doch das Rechtsfahrgebot. (§2 Abs. 2 StVO). Das ist jedoch nicht der Fall. Denn im Zweifel geht die Pflicht, niemanden zu gefährden (§ 1, Abs. 2 StVO), immer vor. Diese Pflicht gilt selbstverständlich auch gegenüber aussteigenden Autofahrern. Und sie gilt natürlich, wie der renommierte Verkehrsrechtler Dr. jur. Dietmar Kettler (Buch Recht für Radfahrer) treffend betont, immer auch gegenüber sich selbst. Niemand darf gezwungen werden, seine eigene körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2) in Gefahr zu bringen. Im Zweifel wiegt der Grundsatz von GG Art.2 und §1 StVO höher als das Rechtsfahrgebot, welches dennoch Gültigkeit behält. Das bedeutet: Es ist möglichst so weit rechts zu fahren wie es ohne Gefährdung seiner selbst und anderer möglich ist.

Dasselbe gilt auch für das Gebot der Flüssigkeit des Verkehrs: Es ist gegenüber dem Gebot der Sicherheit nachrangig. Hierzu gab es mit der StVO-Novelle 2009 eine sehr eindeutige Ergänzung in den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO zu §39-43, 5 2.): „Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.“

4. Bemessungsgrundlage „eine Türbreite“ (Rechtsprechung zur StVO)

Das Landgericht Berlin hat in dem bereits unter 1. genannten Urteil (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)  die bereits 1978 vom OLG Karlsruhe (Az. 10 U 283/77) definierte Faustregel von einer Türbreite Abstand ausdrücklich bestätigt, welche bis heute (bis auf wenige Ausnahmen einzelner Gerichte) größte Anerkennung in der Rechtssprechung zur StVO besitzt.

Diese Faustregel bietet zunächst auch zwei Stolpersteine: 1. Man muss nachmessen. 2. Autotüren sind unterschiedlich breit. Radfahrende sollen an einer Parkreihe dennoch keine Schlangenlinien fahren, sondern in möglichst gerader Linie vorbeifahren. Der Referenz-Mindestabstand muss somit nicht nur für die kleinsten Autotüren, sondern mindestens für alle üblichen Türbreiten sicher ausreichen. Legt man dies zu Grunde, dann erweist sich die Faustregel als durchaus klug und praxisnah, denn heute übliche Autotüren sind viel breiter als noch vor 20 oder 40 Jahren!

Trotzdem ist es überfällig, in der StVO nun auch für den Dooring-Abstand (Gefahr von rechts) baldmöglichst einen genauso konkreten und sicheren Abstands-Wert als Recht der Radfahrer zu benennen wie er für den Überholabstand (Gefahr von links) mit mindestens 1,5 Metern benannt und am 28.4.2020 in Kraft getreten ist. Beide Abstände sind gleichermaßen unverzichtbar für die Unfallprävention. Der Mindestüberholabstand, so wichtig er ist, schützt einen nicht vor Dooring-Unfällen, mit möglicherweise schwersten Folgen.

5. Messwerte: Türbreiten heutiger PKW

Die o.g. Gerichte definieren die Anforderung, dass der Abstand an den gegebenen Türbreiten bemessenen werden muss. Dies formuliert die juristische Anforderung Maß zu nehmen: Wie breit sind denn heutige Autotüren, v.a. Fahrertüren? Hier mal eine kleine Tabelle:

Beispiele für Türbreiten (Fahrertür) aktueller PKW:

2-Türer:

        • Fiat 500 2-Türer: 1,23 Meter
        • Smart 2-Türer (ab 2007): 1,27 Meter*
        • Smart 2-Türer (ab 2014): 1,35 Meter*
        • Mini Cooper S 2-Türer: 1,27 Meter
        • Opel Adam 2-Türer: 1,28 Meter
        • Opel Corsa 2-Türer: 1,30 Meter
        • Opel Astra 2-Türer: 1,35 Meter
        • VW Golf Cabrio 2-Türer: 1,30 Meter*
        • BMW 1er 2-Türer: 1,30 Meter
        • Audi A1 2-Türer: 1,24 Meter
        • Audi A5 2-Türer: 1,33 Meter
        • BMW 6er 2-Türer: 1,38 Meter*

4-Türer:

        • Daihatsu Cuore 4-Türer (Kleinwagen): 1,10 Meter*
        • Seat Alhambra 4-Türer: 1,07 Meter*
        • Opel Meriva 4-Türer: 1,07 Meter*
        • Audi A8 4-Türer: 1,14 Meter vorn, 1,21 Meter hinten*
        • BMW X3 4-Türer (kleiner SUV): 1,10 Meter*
        • Renault Avantime 4-Türer (Van): 1,44 Meter*

Quellen: * Mit Stern: Autobild Heft 3/2012. Ohne Stern: IFFG-eigene Messungen (2020).

Daraus folgt:

Bei nur 1 Meter Abstand wäre ein Dooring-Unfall mit den meisten heute gängigen Fahrertüren bereits unvermeidlich. Empfehlungen von nur 1 Meter Abstand sind daher faktisch nicht mehr ausreichend, sondern veraltet.

Zwar ist die tatsächliche volle Türöffnungsbreite meist ca. 10-15% geringer als die Türbreite. Bei einem gewöhnlichen aktuellen VW Golf Zweitürer (1,30 m) liegt sie z.B. bei 1,13 m. Bei einem Mindestabstand von 1,20 m würde somit nur noch ein hauchdünner Puffer-Abstand von 7 cm verbleiben, also gerade noch die Chance bestehen, als Radfahrer/in haarscharf nur mit dem Schrecken davon kommen. Dasselbe gilt nicht etwa nur für exotische Sportcoupés, sondern bereits für alle gängigen zweitürigen Kleinwagen, vom beliebten Fiat 500 über den Opel Corsa oder Mini bis zum Smart. Damit wird deutlich: 1,2 Meter sind das aktuelle Minimum einer wirksamen Dooring-Unfall-Prävention für den Radverkehr!

6. ADFC Verkehrsrechts-Expertise: Mehr als ein Meter!

Auch der ADFC Bundesverband fordert aktuell eindeutig, man solle „stets mit mehr als einem Meter Abstand an parkenden Autos vorbeifahren.“ Das bedeutet, dass nach aktueller Einschätzung des ADFC nur 1 Meter Abstand nicht mehr ausreichend ist. Quelle: ADFC.

Bereits 2011 hat der ADFC Fachausschuss Radverkehr auf Grundlage der Verkehrsrechtsnormen und Rechtsprechungen eines der bisher besten und ausführlichsten Fachdokumente zum Seitenabstand für Radfahrer erarbeitet und kommt darin zu dieser Empfehlung :  „Abstand nach rechts mindestens 80 cm, bei parkenden Fahrzeugen 1,5 m.

7. VCD Verkehrsrechts-Expertise: 1,2 Meter Abstand!

2019 prämierte der VCD eine Aufklärungskampagne der Verkehrswende Bonn zum Gewinner des VCD-Förderpreises 2019 und präzisierte hierzu in seiner Mitgliederzeitschrift Fairkehr, dass Radfahrer auch zu parkenden Fahrzeugen 1,20 Meter Abstand brauchen“.

8. ADAC (Automobilclub) Verkehrsrechts-Expertise

Der ADAC hat technische Ausstiegswarnsysteme für Automobile überprüft und kommt derzeit noch zu einem vernichtenden Ergebnis. Übereinstimmend mit dem Urteil des Landgericht Berlin (siehe 1.) fordert der ADAC daher: „Radfahrer sollten stets einen ausreichenden Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen einhalten.“

Daraus folgt, wie unter 1. ausgeführt: Der Dooring-Abstand des Radfahrers muss nicht nur bei den schmalsten Türen, sondern stets ausreichen, also auch bei allen gängigen Zweitürern wie dem Smart, Fiat 500, Mini, VW Golf, die von hinten oft nicht einmal als Zweitürer erkennbar sind.

9. Relevanz: Häufigkeit und Schwere der Dooring-Unfallfolgen

Dooring-Unfälle gehören zu den gefährlichsten Radverkehrsunfällen überhaupt, mit oft schwersten Verletzungen (Brustkorb, Beine, Kopf, Gehirn) bis tödlichen Folgen.

Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) ist jeder 14. Radunfall in Deutschland ein Dooring-Unfall.

Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) berichten noch wesentlich höhere Dooringunfallzahlen (u.a. Berichte V9, V257).

Laut einer Forsa-Umfrage von 2019 sind 45% der Radfahrenden schon einmal beinahe mit einer Fahrzeugtür kollidiert.

Damit trägt die Dooring-Unfall-Gefahr erheblich zur gefühlten Unsicherheit des Radfahrens bei und schreckt viele vom Radfahren ab.

Positiv gewendet heißt dies, dass eine wirksame Dooring-Unfall-Prävention die Sicherheit und Attraktivität des Radfahrens erheblich steigern kann, also ein wirksames Mittel zur Radverkehrsförderung darstellt, das geeignet ist, auch ängstliche Radfahrer wieder von den Gehwegen auf die Straße zurück zu bringen und somit auch die Sicherheit des Fußverkehrs zu erhöhen.

10. Praxisbewährt: In Griesheim bereits erfolgreich!

Der Dooring-Sicherheitsabstand von 1,2 Meter ist über unsere ersten vier IFFG Abstand-Banner, mit dem seit Jahren bewährten Motiv der Radlobby Österreich, bereits seit Februar 2020 in Griesheim erfolgreich eingeführt, ganz ohne Protestwelle von Griesheimer BürgerInnen, sondern im Gegenteil mit wachsendem Verständnis für das Anliegen der Verkehrssicherheit.

Die Sicherheit des Radverkehrs auf der B26 Ortsdurchfahrt durch Griesheim ist seitdem spürbar gestiegen!

Eilmeldung: Vortrag „Chancen und Herausforderungen für ein FahrradFreundliches Griesheim“ (17.3.) wird verschoben!

Unter dem Motto „Chancen und Herausforderungen für ein FahrradFreundliches Griesheim“ hatten wir für den 17.3.2020 um 19 Uhr zu einem Info-Vortrag ins Griesheimer Rathaus eingeladen, um erstmals unser Konzept für mehr Sicherheit und Raum für Griesheims Radverkehr vorzustellen.

Nicht nur Griesheims RadfahrerInnen, sondern auch alle Griesheimer Schulen, Kitas, Gewerbetreibende sowie alle mit dem Radverkehr befassten Entscheider und Fraktionen im Griesheimer Rathaus wurden dazu eingeladen. Zahlreiche Griesheimer Geschäftsleute, AmtsträgerInnen und sogar Bürgermeister Krebs-Wetzl hatten die Veranstaltung bereits im Vorfeld sehr begrüßt.

Doch aufgrund der neusten Empfehlungen zur Infektionsprävention von Bund und Land Hessen muss der Vortrag auf einen noch unbestimmten Termin verschoben werden. Eine Veranstaltung für die Sicherheit des Radverkehrs kann auf keinen Fall die Sicherheit ihrer Teilnehmenden vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus ignorieren. Sicherheit geht immer vor.

Der Vortrag wird zu geeigneter Zeit nachgeholt. Mehr Infos zu den zu erwartenden Vortragsinhalten, siehe hier.

Chancen und Herausforderungen für ein FahrradFreundliches Griesheim – IFFG stellt erstmals öffentlich ihr Konzept vor

Gibt es in Griesheim irgendwo echte Radwege, auf denen Radfahrende Vorrang haben? Oder Fahrradstraßen? Leider beides nein. Im gesamten Stadtgebiet von Griesheim – immerhin eine gewachsene Stadt mit fast 30.000 Einwohnern – findet sich bis heute kein einziger baulich getrennter Radweg, keine einzige Radfahrspur im Sinne der StVO, von innovativen Möglichkeiten wie Fahrradstraßen noch ganz zu schweigen. Die entsprechenden Verkehrszeichen sucht man somit bis heute in ganz Griesheim vergeblich:

Radverkehr wird in Griesheim bislang offenbar nur geduldet, immer noch viel zu oft an den Rand gedrängt, aber jedenfalls noch nicht konsequent gefördert.

Daran hat nicht nur die Verkehrsplanungs-Geschichte der Stadt Griesheim ihren Anteil, sondern auch Hessen mobil. Eine Radverkehrsinfrastruktur entlang der Bundesstraße B26 innerorts durch Griesheim ist bis auf wenige Meter faktisch nicht vorhanden. Radfahrende Berufspendler, Studierende und Schüler werden hierdurch massiv ausgebremst oder gefährdet.

Aber auch mit dem Rad innerorts in Griesheim zur Arbeit, Kita, Schule, Apotheke, zum Einkauf, Arzt, (Sport-)Verein etc. zu fahren, ist immer wieder hochgefährlich.

Doch das muss ja nicht so bleiben.  Es ließe sich sogar zum Guten wenden, mit Vorteilen auch für Anwohner, Auto & Fußverkehr, Gewerbe, Dienstleister, Vereine.

In unserem ersten öffentlichen Info-Vortrag als Griesheimer Bürgerinitiative möchten wir mit vielen Bildern anschaulich zeigen, wo’s noch hakt, aber auch welche einfachen (d.h. sofort umsetzbaren) bis hin zu bundesweit innovativ einzigartigen Chancen Griesheim hat.

Alle Griesheimerinnen und Griesheimer, die gerne Fahrrad fahren und/oder denen RadfahrerInnen (als Kunden, Mitglieder, Besucher, Freunde etc.) willkommen sind, sind sehr herzlich eingeladen, am Dienstag, 17.3.2020, (Termin verschoben, siehe Eilmeldung) um 19 Uhr ins Rathaus zu kommen (Einlass ab 18:30 Uhr) um die Ideen der Griesheimer Bürgerinitiative kennenzulernen und im Anschluss mitzudiskutieren!

Ein EinladungsFlyer zum Weitergeben steht hier unten und im Bereich Infomaterial als PDF zum Download bereit.

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Erste vier IFFG Abstand-Banner in Griesheimer Innenstadt genehmigt und aufgehängt!

An unserem ersten Stand auf dem Griesheimer Kürbissonntag am 27.10.2019 präsentierten wir als IFFG zum ersten Mal unser Abstands-Aktions-Banner, das auf der bewährten „Abstand macht sicher“-Grafik der Radlobby Österreich (österreichischer Schwesterverband des deutschen ADFC) aufbaut, in einer von uns an die deutsche Rechtslage angepassten und von der Radlobby genehmigten Version. Das Besucherecho am Stand war sehr positiv.

Doch was nützt es dem Griesheimer Radverkehr, wenn die Banner in Griesheim nur an einem einzigen Tag für gerade mal 6 Stunden zu sehen waren? Das wäre doch zu wenig. Unser Wunsch war es daher, sie entlang der für den Griesheimer Radverkehr hochproblematischen Hauptverkehrsstraße durch Griesheim, von der Hintergasse am westlichen Ortseingang bis zu den beliebten Ladenzeilen auf beiden Seiten der Wilhelm-Leuschner-Straße, gut sichtbar zu platzieren. Wir bemühten uns daher ab November darum, die zuständigen Behörden Ordnungsamt, Polizei sowie Stadtplanungs- & Umweltamt hierfür zu gewinnen, was nach einigen Gesprächen und E-Mails mit Foto-Vorschlägen tatsächlich gelang. Im Januar 2020 kam schließlich die Ankündigung einer Sondergenehmigung vom Ordnungsamt, dass wir ab Mitte/Ende Januar unsere Banner mindestens an zwei Wunschorten entlang der Hauptverkehrsstraße aufhängen können:

Erstens direkt zu Beginn der Hintergasse in Fahrtrichtung West nach Ost, am Parkplatz der Gaststätte Zum Grünen Laub, der auf städtischem Gelände liegt. Dort müssen Fahrzeuge immer wieder an der Ampel warten, was ein bewusstes Wahrnehmen des Banners begünstigt.

Zweitens an der Ecke Friedrich-Ebert-Straße, gut sichtbar für den Verkehr von Ost nach West, aber auch für den aus der südlichen Friedrich-Ebert-Straße kommenden Verkehr, der dort jeweils ebenfalls oft an der Ampel steht. Diese beiden ersten Banner wurden am 14. Januar aufgehängt.

Der dritte Wunschort, ein Absperrgitter auf HEAG mobilo-Gelände an der Wendeschleife der Straßenbahn-Endhaltestelle (Linie 9) am Platz Bar-le-Duc, wurde von der HEAG ebenfalls genehmigt und am 8. Februar 2020 angebracht. Dieser Ort ist ideal sichtbar für alle AutofahrerInnen, die von Westen kommend wartend an der Ampel stehen, ist aber auch im Vorbeifahren noch grafisch gut erfassbar. 

Das vierte Banner platzierten wir am gleichen Tag, mit Genehmigung des Dienststellenleiters, in westlicher Fahrtrichtung sichtbar an der Polizeistation Griesheim, unweit des Hotel & Café Nothnagel und der Stadtverwaltung Griesheim.

Der positive Effekt der Banner ließ – auch für uns selbst überraschend – nicht lange auf sich warten: Die Banner zeigten schon nach wenigen Wochen eine spürbare Verbesserung für den Radverkehr in der Nähe ihres Anbringungsortes. Endlich verstand dort die Mehrheit der Autofahrenden, warum Radfahrende entlang parkender Autos den zu schmalen Seitenstreifen sicherheitshalber gar nicht befahren sollten, sondern stattdessen wie die Autos die normale Fahrbahn, um den zur Unfallprävention notwendigen Dooring-Abstand (Türöffnungs-Abstand) einzuhalten. Auch der durchschnittliche Überholabstand verbesserte sich nach und nach deutlich.

Unser Dank hierfür als IFFG gilt zunächst allen Entscheidungsträgern der Stadt Griesheim, der Polizei und der HEAG, die die Anbringung der Banner genehmigt und so mitgeholfen haben, die Sicherheit des Radverkehrs in Griesheim bereits etwas zu erhöhen. Er gilt aber auch allen rücksichtsvollen AutofahrerInnen, die die Botschaft des Banners offenbar sehr schnell verstanden und umgesetzt haben. Danke an alle, auch im Namen unserer Griesemer Kinder!

IFFG im Dialog mit der Stadt Griesheim

Am 11. Dezember 2019 trafen sich vier IFFG-Aktive erstmals im Rathaus mit vier VertreterInnen verschiedener Abteilungen der Stadt Griesheim, darunter auch je ein maßgeblicher Vertreter des Ordnungsamts und des Amts für Umwelt und Mobilität, um über Erfahrungen und Perspektiven zum Griesheimer Radverkehr ins Gespräch zu kommen.

Von allen Seiten wurde sehr begrüßt, dass im kommenden Jahr die von der Stadt Griesheim in Auftrag gegebene Radverkehrsanalyse nun tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen wird. Hierzu bot die IFFG einen konstruktiven Dialog mit der Stadt und auch mit dem beauftragten Planungsbüro an.

Weniger einig war man sich zunächst darüber, ab wann man zu konkreten Verbesserungen für den Griesheimer Radverkehr kommen könne. Uns von der IFFG, als einer Griesheimer Interessengemeinschaft für eine Verbesserung des Radverkehrs, war es sehr wichtig, dass der Beginn solcher Bemühungen nicht erst nach Abschluss der Radverkehrsanalyse oder noch später steht. Für Griesheims RadfahrerInnen ist es wichtig zu sehen, dass auch schon kurzfristig etwas passiert, wodurch das Radfahren in Griesheim sicherer und somit auch attraktiver wird. Und es gibt Dinge, die auch jetzt schon mit wenig Aufwand sofort umgesetzt werden können.

Der Vorschlag der IFFG war sodann, als erste Maßnahme die für den Kürbissonntag angefertigten Abstand macht sicher-Banner, die ja seitdem wieder in der Abstellkammer verschwunden waren, an vier geeigneten Orten entlang der B26 Ortsdurchfahrt durch Griesheim zwischen Hintergasse und Wagenhalle fest zu installieren. Die auf dem Banner dargestellten Abstandsregeln entsprechen der gängigen Rechtssprechung zur StVO und stellen somit eine sachliche Aufklärung über sicherheitsrelevante Abstandsregeln im Zusammenhang mit dem Radverkehr dar. Die grafische Veranschaulichung, die von der Radlobby e.V. Österreich stammt und uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde, zeigt schnell erfassbar die Notwendigkeit einer linken und rechten räumlichen Knautschzone für Radfahrer auf.

Positiv überrascht waren wir, als eine kleine Fortsetzung des Dialogs schon sechs Tage später stattfand. Als wir uns als IFFG zum Vorweihnachts-Jahresabschlusstreffen in der Linie Neun einfanden, erhielten wir überraschend von zwei VertreterInnen der Stadt Besuch, die schon am ersten Gespräch teilgenommen hatten. Uns wurde mitgeteilt, dass unser Gespräch und unser Vorschlag positive Resonanz gefunden hatten und man bald auf uns zukommen würde.

Fazit: Auch wenn es stellenweise deutlich unterschiedliche Sichtweisen gab, hat sich das Gespräch sehr gelohnt. Wir konnten eine erste gemeinsame Schnittmenge finden, die sich mit wenig Aufwand für beide Seiten umsetzen lässt. Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass die dafür notwenigen Genehmigungen nicht allzu lange auf sich warten lassen.

Beide Seiten bekundeten außerdem die Absicht, weiter konstruktiv für Griesheims Radverkehr im Gespräch zu bleiben und Gespräche dieser Art mehrmals jährlich zu führen.

Wir als IFFG werden darauf achten, dass sich in Griesheim sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig echte Verbesserungen für den Radverkehr ergeben. Dafür sind wir auch für jede weitere Unterstützung aus der Griesheimer Bürgerschaft dankbar, sei es in Form von  Mitarbeit, Expertise (z.B. Website) oder auch Spenden zur Deckung von Auslagen.

Initiative FahrradFreundliches Griesheim (IFFG) stellt sich am Kürbissonntag (27.10.) vor

Die Initiative FahrradFreundliches Griesheim (IFFG) wird sich am Sonntag, den 27.10.2019, von 12:00 bis 18:00 Uhr auf dem Griesheimer Kürbissonntag erstmals der Öffentlichkeit vorstellen. Mit ihrem Stand will die Initiative auf aktuelle Probleme des Griesheimer Radverkehrs aufmerksam machen und allen Griesheimer RadfahrerInnen ermöglichen sich zu vernetzen und zu einer starken Stimme in Griesheim zu werden.
 
Allein die Südseite der Griesheimer Hauptverkehrsader Wilhelm-Leuschner-Straße mit dem Rad zu befahren, ist – so die Erfahrung vieler IFFG-UnterstützerInnen – immer wieder bedrohlich. Das beginnt bei einem Schein-Radfahrstreifen, der in Wirklichkeit keiner ist und somit mehr Probleme bereitet als er zu lösen vorgibt. Es setzt sich fort in einer massiven Unkenntnis über geltende Abstands-Rechte und Pflichten des Radverkehrs im gesamten Griesheimer Stadtgebiet.
 
Der Unfall einer jungen Griesheimer Radfahrerin am 16.10., die von einem Autofahrer mit Anhänger viel zu knapp überholt wurde und anschließend mit schweren Sturzverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste, hat in beklemmender Deutlichkeit gezeigt, wie gefährlich Radfahren wird, wenn die von der StVO-Rechtssprechung geforderten Abstandspflichten nicht praktiziert werden. 
 
Die Initiative FahrradFreundliches Griesheim möchte für diese Themen sensibilisieren, sich aber auch für gegenseitigen Respekt der Rechte aller Verkehrsteilnehmenden einsetzen, egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto unterwegs. Am Stand an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße zur Wilhelm-Leuschner-Straße, in unmittelbarer Nähe zur Fahrradcodieraktion der Polizei, wird es zahlreiche Informationen zu den Problem-Analysen, Zielen und Vorschlägen der Initiative geben. Die Griesheimer BürgerInnen sind eingeladen diese kennenzulernen, aber auch eigene Erfahrungen einzubringen.
 
Hintergrund-Info:
Die Initiative FahrradFreundliches Griesheim (IFFG) ist eine Griesheimer Bürgerinitiative für mehr Sicherheit, Raum und Attraktivität für den Radverkehr in Griesheim.  Sie macht sich nachhaltig stark für ein innovatives Kinder-, Klima- und FahrradFreundliches Griesheim. Sie steht in strategischer Verbindung mit dem Radentscheid Darmstadt, dem ADFC, VCD und der Radlobby.at.